PGZ-Online

Internetplattform zur Beantragung und Bearbeitung von Pflanzengesundheitszeugnissen für Export- und Re-Exportsendungen sowie
für Vorausfuhrzeugnisse
Hintergrund
Die Vorschriften zur Pflanzengesundheit sehen viele Maßnahmen zur Verhinderung der Ein- und Verschleppung sowie zur Eindämmung von unerwünschten bzw. invasiven Schadorganismen vor. Deshalb werden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die aus Drittländern importiert oder in Drittländer exportiert werden, einer Kontrolle unterzogen und das Ergebnis dieser Kontrolle an die nachfolgenden Stellen weitergegeben bzw. erforderliche Maßnahmen durchgeführt (z. B. Vernichtung, Behandlung, etc.). Zuständig für die Durchführung der pflanzengesundheitlichen Maßnahmen und Kontrollen sind die Pflanzengesundheitsdienste der Länder (PGD). Der Bund, vertreten durch das Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) übernimmt für diesen Aufgabenbereich wesentliche Koordinierungsaufgaben, auch bei der Kommunikation mit der EU-Kommission.
Für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Drittländer ist die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ) durch die Mitarbeiter der PGD nach erfolgter phytosanitärer Untersuchung erforderlich.
Umsetzung
Um die Im- und Exportvorgänge bundeseinheitlich abwickeln zu können, wurde 2007/2008 die Internet-Anwendung PGZ-Online von der ZEPP in Zusammenarbeit mit den Pflanzengesundheitsdiensten der Länder konzeptioniert und durch die Firma ntt Data GmbH umgesetzt.
Seit 01.01.2009 ist das Internetportal PGZ-Online in Betrieb und für die Praxis verfügbar.
Im aktuellen System können Anträge für Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export und Re-Export sowie für Vorausfuhrzeugnisse online gestellt werden. Sie werden anschließend an die zuständigen Dienststellen in den PGD weitergeleitet und dort bearbeitet. Auch Importanträge konnten bis Ende 2019 über PGZ-Online erfasst und bearbeitet werden (siehe auch unten „Entwicklung von TRACES“).
Die vom JKI benötigten Statistikdaten für die Weitergabe an die EU werden direkt bei der Eingabe der Antragsdaten mit erfasst. Diese Daten können jederzeit vom JKI in PGZ-Online abgerufen werden.
Eine weitere wichtige integrierte Funktion von PGZ-Online ist ein Modul, das es erlaubt, die Kosten / Gebühren für die Bearbeitung und PGZ-Ausstellung zu erfassen. Mit diesem können Inspektoren die für die Bearbeitung eines Antrags und die Ausstellung eines PGZs anfallenden Gebühren erfassen und für den Transfer in die ländereigenen Haushaltsprogramme exportieren. Die bundeslandspezifischen Gebührenordnungen sind als Stammdaten individuell hinterlegt und von den Inspektoren der PGD konfigurierbar.
In den Pflanzengesundheitsdiensten in Deutschland arbeiten knapp 500 Mitarbeiter mit der Anwendung.
Ca. 2.000 – 3.000 Firmen stellen Ihre Anträge über PGZ-Online.
Entwicklung von TRACES NT
Bis Ende 2019 wurden auch Importanträge über PGZ-Online erfasst und bearbeitet. Ab 19.12.2019 müssen Anträge für den Import von Sendungen nach Deutschland/Europa verpflichtend über das europäische Internetportal TRACES NT eingegeben werden. Die Beantragung von Importsendungen ist seitdem nicht mehr über PGZ-Online möglich.
Das aufgrund seiner hohen Flexibilität in PGZ-Online integrierte Gebührenmodul wird jedoch auch für den Import weiterhin genutzt (siehe oben: Umsetzung). Aus diesem Grund werden die in TRACES NT erfassten Antragsdaten (CHEDs) über eine WebService-Schnittstelle täglich von TRACES NT nach PGZ-Online übertragen, wo dann die angefallenen Gebühren erfasst werden können.
Elektronische Pflanzengesundheitszeugnisse – ePhytos
Das bisherige Verfahren zum Austausch von Pflanzengesundheitszeugnissen in Papierform wurde modernisiert und an zukünftige Anforderungen angepasst. Dabei werden die derzeit noch über PGZ-Online für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Deutschland in Drittländer in Papierform ausgestellten PGZs nach und nach durch elektronische Pflanzengesundheitszeugnisse (ePhytos) ersetzt.
Dafür wurde eine WebService-Schnittstelle von PGZ-Online nach TRACES NT entwickelt, mit der die in PGZ-Online erstellten ePhytos über TRACES NT an den weltweiten IPPC Hub übertragen werden. Der IPPC Hub wird vom UNICC (UN International Computing Center) zur Verfügung gestellt und betrieben. Über ihn können ePhytos in elektronischer Form an Länder, die bereits ePhytos empfangen und verarbeiten können, übermittelt werden. Dabei laufen alle ePhytos, die in Europa erstellt werden, über TRACES NT zum IPPC Hub. Der Ausdruck eines PGZs auf ein Papierformular ist dann nicht mehr notwendig.
Derzeit (Stand: 2025) können ePhytos in die USA sowie nach Norwegen und Neuseeland erstellt werden.

Abb. 1: Grafische Darstellung der Systemarchitektur und des Datenflusses zwischen dem deutschen PGZ-Online, dem europäischen TRACES und dem globalen IPPC Hub.

Ansprechpartnerin: Barbara Keil
Über dieses Internetportal können sowohl die Antragsteller ihre Anträge für den Ex- und Re-Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie für Vorausfuhrzeugnisse online stellen, als auch die zuständigen Inspektoren der PGD die Anträge weiter bearbeiten, vervollständigen und zum Abschluss bringen.