FAREKOS

FAREKOS (Fachrechtskontroll- und Dokumentationssystem)

Entwicklung einer internetbasierten, bundeseinheitlichen Fachanwendung, um die für die Bereiche Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel zuständigen Behörden in den Bundesländern bei der Planung und Durchführung ihrer Kontrollaufgaben zu unterstützen.
Die Anwendung soll andererseits auch land- und gartenbaulichen Betrieben als Anzeige- bzw. Unternehmen als Registrierungsplattform dienen.

Alle Unternehmen unterliegen verschiedenen regelmäßigen Kontrollen, die von Mitarbeitern der jeweils zuständigen Behörden (Pflanzenschutz- bzw. Pflanzengesundheitsdienste der Bundesländer) durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Kontrollen werden in Kontrollformularen eingetragen und somit dokumentiert.

Die sogenannten Fachrechtskontrollen dienen vorrangig dem vorbeugenden Verbraucherschutz und dem Schutz des Naturhaushaltes. Dies gewährleisten die Pflanzengesundheits- und Pflanzenschutzdienste der Länder durch Kontrollen z.B. beim Inverkehrbringen und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Ausgelöst durch zwei neue EU Verordnungen ((EU) 2016/2031 und (EU) 2017/625) und dadurch vorgegebenen Kontrollaufgaben in beiden Bereichen haben die Bundesländer eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Koordinierung, Organisation und Finanzierung der Entwicklung, des Betriebs und der Pflege einer bundeseinheitlichen IT-Lösung zur Umsetzung der Überwachungs- und Kontrollaufgaben in den Bereichen Pflanzengesundheit (PG) und Pflanzenschutzmittel (PSM) entsprechend den von den beteiligten Ländern und Arbeitsgruppen festgelegten IT-technischen und fachlichen Anforderungen.

Anwender des Systems sind zum einen die Mitarbeiter der behördlichen PG– und PSM-Dienste der Länder, die regelmäßig oder anlassbezogen Kontrollen bei den im Register gespeicherten Unternehmen durchführen und dokumentieren. Zum anderen sind dies aber auch Unternehmen des Bereichs PG und bestimmte Unternehmen des Bereichs PSM, die sich selbständig bei FAREKOS registrieren / anzeigen müssen.

Die beiden Bereichen PG und PSM, stimmen hinsichtlich ihrer Funktionalitäten nur teilweise überein, sollen aber trotzdem in einem gemeinsamen Internetsystem betrieben werden.

Seit 2022 arbeiten mehrere Arbeitsgruppen für die Bereiche PG und PSM an einem IT Konzept für die Fachanwendung.

Zentraler Bestandteil des Systems wird das „Register“ sein. Darin werden sowohl Unternehmen, die Aktivitäten im Bereich PG durchführen und für die eine Registrierpflicht besteht, als auch Unternehmen für den Bereich PSM, die Pflanzenschutzmittel anwenden oder in Verkehr bringen oder die beratend tätig sind oder Pflanzenschutzmittel für Andere ausbringen, gespeichert und verwaltet.

• Zentrales Register
• Rollen- und Rechtekonzept zur verteilten Verwaltung der Daten
• Bundesweit einheitliche Kontrollformulare
• Versendung von Kontrollprotokollen und (automatisierten) Standardmeldungen (z. B. Dateneingang, Kontrollabschluss ohne Beanstandung) per E-Mail
• Terminverwaltung zur Erinnerung an (Nach-) Kontrollen
• Automatisierte Risikoanalyse der Unternehmen im Register zur gezielteren Planung und Durchführung von Kontrollen
• Automatische Erstellung von Auswertungen und Statistiken im Format der Vorgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der EU
• Gebührenerfassung, Gebührenstammdatenverwaltung und Gebührenexport
• Erfüllung von Anforderungen, die im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) gestellt werden.

Erstellung Feinkonzept

Im bisherigen Verlauf des Projektes FAREKOS wurde eine Leistungsbeschreibung von den Arbeitsgruppen für Pflanzengesundheit (PG) und Pflanzenschutzmittel (PSM) sowie der ZEPP erarbeitet. Diese dient als Grundlage für die Ausschreibung der Programmierleistungen. Nach intensiven Diskussionen wurde beschlossen die Ausschreibung bzw. Realisierung in zwei Abschnitten vorzunehmen. Im ersten Teilbereich wurde die Erstellung eines Feinkonzept auf Basis der bisher erstellten Leistungsbeschreibung EU-weit ausgeschrieben. In einer zweiten Ausschreibung wird dann die Umsetzung des Feinkonzept in die FAREKOS-Applikation erfolgen.

Die Ausschreibung des Feinkonzeptes erfolgte in Zusammenarbeit mit den Dienstleistern „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH“ (https://www.pd-g.de)  und Holger Fahrenkamp (HFA) (https://hfagile.com/ueber-uns/).

Nach Sichtung und Bewertung der Angebote wurde die OPITZ CONSULTING Deutschland GmbH ausgewählt und beauftragt. Im Zeitraum zwischen April und November 2024 erfolgte die Erstellung des Feinkonzeptes.

Dabei wurden die Geschäftsprozesse analysiert und dokumentiert. Außerdem wurden die fachlichen Anforderungen für PG und PSM in 76 Anwendungsfällen (Use Cases) beschrieben, überarbeitet und konkretisiert. Weitere fachliche Anforderungen, wie beispielsweise Rahmenbedingungen, Kontrollformulare, Querschnittsfunktionen, Risikomodul oder die Öffentliche Seite, wurden ebenfalls formuliert.

Im Dezember wurde das Feinkonzept abgeschlossen und von Opitz GmbH an ZEPP übergeben.

Ausschreibung des Gesamtsystems

Im Frühjahr 2025 wurde mit PD und HFA intensiv an der Ausschreibung für FAREKOS (Teil 2) gearbeitet. Wir haben uns für ein EU-weites, nichtoffenes Verfahren gemäß § 16 Vergabeverordnung (VgV) entschieden. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerbungen auf ihre Eignung geprüft und die Bieter für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden. Anschließend werden die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Nach Fertigstellung der sehr umfangreichen Ausschreibungsunterlagen wurde die Ausschreibung wurde am 16.4.2025 veröffentlicht.

Das Verfahren soll bis Mitte August abgeschlossen werden, sodass mit dem Start der Programmierung ab September gerechnet werden kann.

Gleichzeitig wird ein Betreiber für das zukünftige „farekos.de“ ausgewählt werden.

Ansprechpartner: Dr. Benno Kleinhenz

Entwicklung einer internetbasierten, bundeseinheitlichen Fachanwendung, um die für die Bereiche Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel zuständigen Behörden in den Bundesländern bei der Planung und Durchführung ihrer Kontrollaufgaben zu unterstützen.