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FAREKOS

Ansprechpartner:

Benno Kleinhenz

Entwicklung einer internetbasierten, bundeseinheitlichen Fachanwendung, um die für die Bereiche Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel zuständigen Behörden in den Bundesländern bei der Planung und Durchführung ihrer Kontrollaufgaben zu unterstützen.

FAREKOS (Fachrechtskontroll- und Dokumentationssystem)

Ziel

Entwicklung einer internetbasierten, bundeseinheitlichen Fachanwendung, um die für die Bereiche Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel zuständigen Behörden in den Bundesländern bei der Planung und Durchführung ihrer Kontrollaufgaben zu unterstützen.
Die Anwendung soll andererseits auch land- und gartenbaulichen Betrieben als Anzeige- bzw. Unternehmen als Registrierungsplattform dienen.

 

Hintergrund

Alle Unternehmen unterliegen verschiedenen regelmäßigen Kontrollen, die von Mitarbeitern der jeweils zuständigen Behörden (Pflanzenschutz- bzw. Pflanzengesundheitsdienste der Bundesländer) durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Kontrollen werden in Kontrollformularen eingetragen und somit dokumentiert.

Die sogenannten Fachrechtskontrollen dienen vorrangig dem vorbeugenden Verbraucherschutz und dem Schutz des Naturhaushaltes. Dies gewährleisten die Pflanzengesundheits- und Pflanzenschutzdienste der Länder durch Kontrollen z.B. beim Inverkehrbringen und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Ausgelöst durch zwei neue EU Verordnungen ((EU) 2016/2031 und (EU) 2017/625) und dadurch vorgegebenen Kontrollaufgaben in beiden Bereichen haben die Bundesländer eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Koordinierung, Organisation und Finanzierung der Entwicklung, des Betriebs und der Pflege einer bundeseinheitlichen IT-Lösung zur Umsetzung der Überwachungs- und Kontrollaufgaben in den Bereichen Pflanzengesundheit (PG) und Pflanzenschutzmittel (PSM) entsprechend den von den beteiligten Ländern und Arbeitsgruppen festgelegten IT-technischen und fachlichen Anforderungen.

 

Akteure

Anwender des Systems sind zum einen die Mitarbeiter der behördlichen PG- und PSM-Dienste der Länder, die regelmäßig oder anlassbezogen Kontrollen bei den im Register gespeicherten Unternehmen durchführen und dokumentieren. Zum anderen sind dies aber auch Unternehmen des Bereichs PG und bestimmte Unternehmen des Bereichs PSM, die sich selbständig bei FAREKOS registrieren / anzeigen müssen.

 

Umsetzung

Die beiden Bereichen PG und PSM, stimmen hinsichtlich ihrer Funktionalitäten nur teilweise überein, sollen aber trotzdem in einem gemeinsamen Internetsystem betrieben werden.

Seit 2022 arbeiten mehrere Arbeitsgruppen für die Bereiche PG und PSM an einem IT Konzept für die Fachanwendung.

Zentraler Bestandteil des Systems wird das „Register“ sein. Darin werden sowohl Unternehmen, die Aktivitäten im Bereich PG durchführen und für die eine Registrierpflicht besteht, als auch Unternehmen für den Bereich PSM, die Pflanzenschutzmittel anwenden oder in Verkehr bringen oder die beratend tätig sind oder Pflanzenschutzmittel für Andere ausbringen, gespeichert und verwaltet.

 

Gemeinsame Projektziele PG und PSM

• Zentrales Register
• Rollen- und Rechtekonzept zur verteilten Verwaltung der Daten
• Bundesweit einheitliche Kontrollformulare
• Versendung von Kontrollprotokollen und (automatisierten) Standardmeldungen (z. B. Dateneingang, Kontrollabschluss ohne Beanstandung) per E-Mail
• Terminverwaltung zur Erinnerung an (Nach-) Kontrollen
• Automatisierte Risikoanalyse der Unternehmen im Register zur gezielteren Planung und Durchführung von Kontrollen
• Automatische Erstellung von Auswertungen und Statistiken im Format der Vorgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der EU
• Gebührenerfassung, Gebührenstammdatenverwaltung und Gebührenexport
• Erfüllung von Anforderungen, die im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) gestellt werden.

 

Aktueller Stand und geplante Maßnahmen

Bund und Länder waren verpflichtet bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen im Rahmen der OZG-Vorgaben digital über Verwaltungsportale anzubieten. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die OZG-Umsetzung des Themenfeldes „Unternehmensführung und –entwicklung zuständig. Deshalb wurden die Registrierungs- und Anzeigeformulare für Unternehmen der Bereiche PG und PSM über das Wirtschafts-Service-Portal (WSP)-NRW entwickelt und online zur Verfügung gestellt (siehe https://service.wirtschaft.nrw/search/pflanzengesundheit bzw. https://service.wirtschaft.nrw/search/pflanzenschutzmittel).
Derzeit wird an der Anbindung bzw. Speicherung der eingegebenen Daten in einer Datenbank (Register) und an einem darauf aufsetzenden Fachverfahren gearbeitet, über das dann auch die zuständigen Behörden die Möglichkeit haben die Daten zu prüfen und Kontrollergebnisse einzugeben.