Fill

Sachkundenachweis

Ansprechpartner:

Sandra Biegner

Mit der Novellierung des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz und der Pflanzenschutz Sachkunde-Verordnung wurde ein neues Verfahren für die Erteilung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz in Form einer bundeseinheitlichen Plastikkarte im Scheckkartenformat eingeführt.

Internetplattform zur Beantragung und Ausstellung von Sachkundenachweisen

Am 06.07.2013 ist die neue Sachkunde-Verordnung in Kraft getreten.

Als Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde reicht zukünftig nicht mehr nur der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung, eines abgeschlossenen Studiums oder einer bestandenen Sachkundeprüfung. Personen, die

  • Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden
  • zum Pflanzenschutz beraten
  • andere nichtsachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen
  • Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen - auch über Internet

Verfahren

Seit Juli 2014 können Anträge zur Ausstellung eines Sachkundenachweises, in einem bundesweit einheitlichen Verfahren, online gestellt werden.

Mit dem Antrag ist das Zeugnis oder der Ausbildungsnachweis einzureichen, mit dem der Antragsteller die Sachkunde erlangt hat.

Auf dem neuen Sachkundenachweis sind folgende Daten aufgedruckt: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Umfang der Sachkunde (Anwendung oder Verkauf oder beides), Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes, Registriernummer, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum und Unterschriftsfeld.

Der neue Sachkundenachweis ist in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.

Die Ausgabe des Sachkundenachweises ist gebührenpflichtig und im jeweiligen Bundesland festgeschrieben.

Fristen

Bisherige Sachkundenachweise waren bis zum 26. November 2015 anerkannt.

Der Handel darf ab dem 26. November 2015 Pflanzenschutzmittel, die für berufliche Anwender zugelassen sind, nur gegen Vorlage des neuen Sachkundenachweises abgeben.